Rechtsprechung
EuGH, 21.03.2002 - C-174/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m - Steuerbefreite Tätigkeiten - Leistungen im Zusammenhang mit Sport - Einrichtung ohne Gewinnstreben
- Europäischer Gerichtshof
Kennemer Golf
- EU-Kommission
Kennemer Golf
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m und Absatz 2 Buchstabe a erster Gedankenstrich
1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Steuerbefreiung bestimmter in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehender Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne ...
- EU-Kommission
Kennemer Golf
- IWW
- Wolters Kluwer
Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Steuerbefreite Tätigkeiten; Leistungen im Zusammenhang mit Sport; Anfordrungen an eine Einrichtung, die ohne ohne Gewinnstreben betriebn wird
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Mehrwertsteuerbefreiung für Leistungen im Zusammenhang mit Sport durch Einrichtung ohne Gewinnstreben - Golfclub
- Judicialis
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m - Steuerbefreite Tätigkeiten - Leistungen im Zusammenhang mit Sport - Einrichtung ohne Gewinnstreben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerfrei: Jahresbeiträge von Sportvereinmitgliedern
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kennemer Golf
Besprechungen u.ä. (2)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grundstücksvermietung
- Überlassung von Sportanlagen
- Leistungsaustausch
- Vereine
- Mitgliedsbeitrag
- Schwimm- und Heilbäder
- Nutzungsüberlassung von Schwimmbädern
- Schwimmbadüberlassung an Endverbraucher
- Überlassung durch gemeinnützige Vereine
- Steuerbarkeit
- Die Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 2
Sport; Umsatzsteuerbefreiung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m) und Artikel 2 erster Gedankenstrich der Szechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) - Bwegriff "ohne Gewinnstreben"
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-174/00
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2002 - C-174/00
- EuGH, 21.03.2002 - C-174/00
- EuGH, 31.03.2002 - C-174/00
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-3293
- EuZW 2002, 305
- BB 2002, 559
- DB 2002, 1538
Wird zitiert von ... (153) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 03.03.1994 - C-16/93
Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting
Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-174/00
Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass Besteuerungsgrundlage einer Dienstleistung alles das ist, was als Gegenleistung für den geleisteten Dienst empfangen wird, und dass eine Dienstleistung nur dann steuerpflichtig ist, wenn zwischen dem geleisteten Dienst und der erhaltenen Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (Urteile Apple and Pear Development Council, Randnrn. 11 und 12, und vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-16/93, Tolsma, Slg. 1994, I-743, Randnr. 13 ).Eine Leistung ist somit nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung darstellt (Urteil Tolsma, Randnr. 14).
- EuGH, 08.03.1988 - 102/86
Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-174/00
Da dieser der Ansicht ist, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von der Auslegung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften im Licht der entsprechenden Vorschriften der Sechsten Richtlinie abhänge, hat er beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. a) Ist, wenn festgestellt werden muss, ob eine Einrichtung im Sinne von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m der Sechsten Richtlinie Gewinn anstrebt, ausschließlich auf die Ergebnisse der Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung abzustellen, oder sind die Ergebnisse anderer Dienstleistungen, die die Einrichtung außerdem erbringt, ebenfalls zu berücksichtigen? b) Sind, wenn in Bezug auf das Gewinnstreben ausschließlich auf die von der Einrichtung im Sinne von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m der Sechsten Richtlinie erbrachten Dienstleistungen und nicht auf das gesamte Ergebnis der Einrichtung abzustellen ist, ausschließlich die unmittelbar durch diese Dienstleistungen verursachten Kosten zu berücksichtigen oder auch ein Teil der übrigen Kosten der Einrichtung? 2. a) Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang - u. a. im Sinne des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 8. März 1988 in der Rechtssache 102/86 (Apple and Pear Development Council, Slg. 1988, 1443) - in Bezug auf die Beiträge eines Vereins, der seinen Mitgliedern kraft seines satzungsmäßigen Zweckes die Gelegenheit verschafft, im Vereinsrahmen Sport zu treiben, und, falls diese Frage verneint wird, ist der Verein dann nur insoweit im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie steuerpflichtig, als er auch Dienstleistungen erbringt, für die er unmittelbare Gegenleistungen erhält? b) Sind, auch wenn zwischen den verschiedenen Dienstleistungen, die der Verein seinen Mitgliedern erbringt, und den von diesen Mitgliedern entrichteten Beiträgen kein unmittelbarer Zusammenhang besteht, zu den für die Feststellung des Gewinnstrebens im Sinne der ersten Frage zu berücksichtigenden Einkünften einer Einrichtung in Form eines Vereins auch die gesamten Jahresbeiträge der Mitglieder hinzuzurechnen, denen der Verein kraft seiner Satzung Gelegenheit gibt, Sport zu treiben? 3. Rechtfertigt der Umstand, dass eine Einrichtung von ihr systematisch angestrebte Überschüsse für ihre Dienstleistungen verwendet, die darin bestehen, dass sie im Sinne von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m der Sechsten Richtlinie Gelegenheit gibt, eine Sportart zu betreiben, dieSchlussfolgerung, dass sie keinen Gewinn im Sinne dieser Bestimmung anstrebt? Oder ist diese Schlussfolgerung nur dann angebracht, wenn zufällige, nicht systematisch angestrebte Betriebsüberschüsse entstehen, die in dem erwähnten Sinne verwendet werden? Ist bei der Beantwortung dieser Fragen auch Artikel 13 Teil A Absatz 2 [Buchstabe a] erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie zu berücksichtigen, und falls ja, in welchem Sinne ist diese Bestimmung dann auszulegen? Ist insbesondere im zweiten Teil dieser Bestimmung zwischen "trotzdem" und "anfallen" "systematisch" oder "jedoch nur zufällig" zu lesen? Zur ersten Frage.Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass Besteuerungsgrundlage einer Dienstleistung alles das ist, was als Gegenleistung für den geleisteten Dienst empfangen wird, und dass eine Dienstleistung nur dann steuerpflichtig ist, wenn zwischen dem geleisteten Dienst und der erhaltenen Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (Urteile Apple and Pear Development Council, Randnrn. 11 und 12, und vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-16/93, Tolsma, Slg. 1994, I-743, Randnr. 13 ).
- BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber
Zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurde (vgl. z.B. EuGH-Urteile Kennemer Golf vom 21. März 2002 C-174/00, EU:C:2002:200, BFH/NV 2002, Beilage 3, 95, Rz 39;… Société thermale d'Eugénie-les-Bains vom 18. Juli 2007 C-277/05, EU:C:2007:440, BFH/NV 2007, Beilage 4, 424, Rz 19; Cesky rozhlas vom 22. Juni 2016 C-11/15, EU:C:2016:470, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 632, Rz 21 f.; BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, Rz 20; vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 11 f., und vom 20. März 2013 XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 24 f.; jeweils m.w.N.). - BFH, 16.01.2014 - V R 22/13
Leistungsaustausch oder Schadensersatz
Demgegenüber sind Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen grundsätzlich kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (z.B. EuGH-Urteil vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Slg. 2002, I-3293;… BFH-Urteil vom 20. März 2013 XI R 6/11, BFHE 241, 191, BFH/NV 2013, 1509).b) Ob eine Leistung des Unternehmers vorliegt, die derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (vgl. z.B. EuGH-Urteil Kennemer Golf & Country Club in Slg. 2002, I-3293;… BFH-Urteil in BFHE 241, 191, BFH/NV 2013, 1509).
- BFH, 20.03.2014 - V R 4/13
Steuerbare Leistungen eines Sportvereins - Entgeltliche Überlassung von …
So erbringt nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat, ein Verein, der seinen Mitgliedern dauerhaft Sportanlagen und damit verbundene Vorteile zur Verfügung stellt, entgeltliche Leistungen, die die Mitglieder z.B. durch ihre Jahresbeiträge vergüten, ohne dass es für die Steuerbarkeit dieses Leistungsaustausches darauf ankommt, ob der Verein "auf Verlangen seiner Mitglieder gezielte Leistungen erbringt" (EuGH-Urteil vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf, Slg. 2002, I-3293, Rdnr. 40, und Senatsurteile vom 9. August 2007 V R 27/04, BFHE 217, 314, Leitsatz 3; vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287).
- BFH, 21.06.2018 - V R 20/17
Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zu Sportvereinen
Dies steht zwar nach der Überzeugung des erkennenden Senats (vergleiche --vgl.-- zum Beispiel --z.B.-- Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 2014 V R 4/13, Sammlung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 245, 397, unter II.1.a) im Widerspruch zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Kennemer Golf vom 21. März 2002 C-174/00 (EU:C:2002:200, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 320, Randziffer --Rz-- 42), ist aber für den vorliegenden Rechtsstreit unbeachtlich.aa) Zu Art. 133 Buchst. a MwStSystRL (zuvor Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a erster Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG) hat der EuGH entschieden, dass das Verbot systematischer Gewinnerzielung in der gleichen Weise wie der Begriff der Einrichtung ohne Gewinnstreben in Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG) auszulegen ist (EuGH-Urteil Kennemer Golf, EU:C:2002:200, UR 2002, 320, Rz 35).
Dabei ist es bedeutsam, ob eine Einrichtung ohne Gewinnstreben voraussetzt, dass die Verwendung ihres Vermögens für den von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL begünstigten Zweck auch für den Fall ihrer Auflösung gesichert ist, so dass sich auch bei Auflösung für die Mitglieder keine finanziellen Vorteile ergeben (vgl. hierzu allgemein EuGH-Urteil Kennemer Golf, EU:C:2002:200, UR 2002, 320, Rz 33).
Im Streitfall geht der erkennende Senat zudem davon aus, dass der im Streitjahr tatsächlich angefallene Gewinn nicht gegen das Vorliegen einer Einrichtung ohne Gewinnstreben spricht (vgl. auch EuGH-Urteil Kennemer Golf, EU:C:2002:200, UR 2002, 320, Rz 35).
- BFH, 18.12.2008 - V R 38/06
Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen - …
Zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (EuGH-Urteil vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 2002, 95 Randnr. 39; BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 V R 10/03, BFHE 205, 495, BStBl II 2004, 675;… vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BFH/NV 2008, 1072, jeweils m.w.N.).Der unmittelbare Zusammenhang muss sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergeben, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (EuGH-Urteile Kennemer Golf & Country Club in Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 2002, 95 Randnr. 39;… vom 17. September 2002 C-498/99, Town & County Factors Ltd., Slg. 2002, I-7173, BFH/NV Beilage 2003, 35 Randnr. 18;… BFH-Urteile in BFHE 205, 495, BStBl II 2004, 675, und in BFHE 219, 455, BFH/NV 2008, 1072).
- FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 2 K 2164/15
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbandes
Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 21.03.2002 C-174/00, Kennemer Golf- & Countryclub (Amtliche Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union - Slg - 2002, I-3293-3331) in Bezug auf einen Sportverein klargestellt, Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) - Sechste EG-Richtlinie - (entspricht Art. 2 Abs. 1c MwStSystRL) sei dahingehend auszulegen, dass die pauschalen Jahresbeiträge der Mitglieder die Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen darstellten, auch wenn diejenigen Mitglieder, die die Einrichtung des Vereins nicht oder nicht regelmäßig nutzten, verpflichtet seien, ihren Jahresbeitrag zu zahlen.Eine Berufung auf das EuGH-Urteil vom 21.03.2002 C-174/00, Kennemer Golf- & Countryclub (Slg 2002, I-3293-3331) im Hinblick auf die Steuerbarkeit von Mitgliederbeiträgen sei in der Regel nicht möglich.
Ebenso beträfen das EuGH-Urteil vom 21.03.2002 C-174/00, Kennemer Golf- & Countryclub (Slg 2002, I-3293-3331) sowie nachfolgende Rechtsprechung des BFH Sportvereine, deren Mitglieder natürliche Personen seien, nicht hingegen juristische Person, welchen ein Vorsteuerabzug zustehen würde, wenn die Mitgliedsbeiträge der Umsatzbesteuerung unterworfen würden.
Aus diesen Vorgaben hat die Rechtsprechung des EuGH namentlich in dem auf Mitgliedsbeiträge bezogenen EuGH-Urteil vom 21.03.2002 C-174/00, Kennemer Golf- & Countryclub (Slg 2002, I-3293-3331) sowie in weiteren Entscheidungen abgeleitet, dass Besteuerungsgrundlage einer Dienstleistung alles das ist, was als Gegenleistung für einen geleisteten Dienst empfangen wird, und dass eine Dienstleistung nur dann steuerpflichtig im Sinne der EU-Richtlinien und steuerbar nach der Terminologie des UStG - nachfolgend nur: steuerbar - ist, wenn zwischen dem geleisteten Dienst und der erhaltenen Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (…vgl. etwa schon EuGH-Urteile vom 08.03.1988 C-102/86, Apple and Pear, Slg 1988, 1443-1470, Rn. 11 und 12, …und vom 03.03.1994 C-16/93, Tolsma, Slg. 1994, I-743, Rn. 13 ).
Entscheidend ist vielmehr, dass vergleichbar dem Sachverhalt im EuGH-Urteil vom 21.03.2002 C-174/00, Kennemer Golf- & Countryclub (Slg 2002, I-3293-3331) den Mitgliedern als Gegenleistung für ihre Mitgliedsbeiträge die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistungsangebote ermöglicht wurde.
Im Ergebnis erlangen - selbst bei allgemeiner Lobbyarbeit - die Mitglieder für die von ihnen entrichteten Mitgliedsbeiträge durch die Arbeit des Klägers verbrauchsfähige Vorteile, die sich wesentlich dadurch bestimmen lassen, dass ihnen das Gesamtangebot der Leistungen des Klägers zur Verfügung gehalten wird - ähnlich dem Angebot eines Sportvereins durch Zurverfügungstellung von Sportstätten wie etwa im EuGH-Urteil vom 21.03.2002 C-174/00, Kennemer Golf- & Countryclub (Slg 2002, I-3293-3331).
Die vom Beklagten herangezogenen, ihn bindenden Regelungen des Abschnitts 1.4 Abs. 1 UStAE entfalten weder Bindung für das Gericht noch entsprechen sie der nach dem EuGH-Urteil vom 21.03.2002 C-174/00, Kennemer Golf- & Countryclub (Slg 2002, I-3293-3331) und der nachfolgenden höchstrichterlichen Rechtsprechung gebotenen Beurteilung steuerbarer Leistungen von Vereinigungen gegenüber ihren Mitgliedern.
- BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines …
b) Demgegenüber sind Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen grundsätzlich kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (vgl. z.B. EuGH-Urteil Kennemer Golf vom 21.03.2002 - C-174/00, EU:C:2002:200; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.03.2013 - XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206).Ob eine Leistung des Unternehmers vorliegt, die derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (vgl. z.B. EuGH-Urteil Kennemer Golf, EU:C:2002:200; BFH-Urteil in BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206).
- EuGH, 10.12.2020 - C-488/18
Golfclub Schloss Igling - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Haben die zuständigen nationalen Stellen festgestellt, dass eine Einrichtung nach ihrem satzungsmäßigen Zweck diese Anforderung erfüllt, kann die Tatsache, dass sie später Gewinne erzielt, auch wenn sie diese systematisch anstrebt oder erwirtschaftet, die ursprüngliche Qualifizierung der Einrichtung nicht in Frage stellen, solange die Gewinne nicht an ihre Mitglieder verteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002, Kennemer Golf, C-174/00, EU:C:2002:200, Rn. 26 bis 28).Die in Art. 133 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie vorgesehene Bedingung entspricht den Merkmalen des Begriffs der Einrichtung ohne Gewinnstreben im Sinne ihres Art. 132 Abs. 1 Buchst. m (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002, Kennemer Golf, C-174/00, EU:C:2002:200, Rn. 33).
- BFH, 20.03.2013 - XI R 6/11
Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht …
a) Zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurde (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 21. März 2002 C-174/00 --Kennemer Golf & Country Club--, Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 2002, 95, Rz 39;… vom 18. Juli 2007 C-277/05 --Société thermale d'Eugénie-les-Bains--, Slg. 2007, I-6415, BFH/NV Beilage 2007, 424, Rz 19; BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, Rz 20, und vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 11 f., jeweils m.w.N.). - BFH, 22.05.2019 - XI R 20/17
Zur vorzeitigen Auflösung eines langfristigen Mietvertrags gegen …
bb) Es bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, ob eine Leistung des Unternehmers vorliegt, die derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet (vgl. z.B. EuGH-Urteil Kennemer Golf vom 21. März 2002 - C-174/00, EU:C:2002:200, BFH/NV 2002, Beilage 3, 95, Rz 39, m.w.N.; BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 - V R 38/06, BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749, unter II.3.a ee, Rz 33; in BFHE 231, 248, BStBl II 2010, 1084, Rz 13; in BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206, Rz 25;… in BFH/NV 2014, 736, Rz 21; in BFHE 257, 154, Rz 17; in BFHE 263, 560, Rz 17). - BFH, 21.04.2022 - V R 48/20
Keine Berufung auf das Unionsrecht für Leistungen im Bereich des Sports
- EuGH, 18.07.2007 - C-277/05
'Société thermale d''Eugénie-Les-Bains' - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich - …
- BFH, 27.11.2008 - V R 8/07
Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines …
- BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06
Umsatzsteuer beim "Sponsoring"
- BFH, 11.10.2007 - V R 69/06
Vorsteuerabzug für Investitionen eines Golfvereins
- BFH, 05.12.2007 - V R 60/05
Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis …
- BFH, 13.12.2018 - V R 45/17
Berufsverbände in der Umsatzsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-144/00
Hoffmann
- BFH, 18.12.2019 - XI R 21/18
Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft' unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem …
- FG München, 29.03.2017 - 3 K 855/15
Steuerbefreiung für nicht als gemeinnützig anerkannten Golfclub
- BFH, 09.08.2007 - V R 27/04
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Luftsportvereins
- BFH, 02.08.2006 - XI R 6/03
Spendenabzug bei Zuwendung eines Mitglieds an den eigenen Verein - …
- BFH, 06.05.2010 - V R 29/09
Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …
- BFH, 10.04.2019 - XI R 4/17
Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen …
- BFH, 20.08.2009 - V R 32/08
Aufsichtsratstätigkeit für eine Volksbank ist nicht als ehrenamtliche Tätigkeit …
- EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel …
- BFH, 30.06.2010 - XI R 22/08
Bereitstellungsentgelte als pauschalierte Entschädigung nicht umsatzsteuerbar
- FG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 6 K 2704/04
Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des Begriffs der sportlichen Veranstaltung
- BFH, 15.04.2015 - V R 46/13
Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die …
- BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug …
- FG Münster, 06.10.2009 - 15 K 1318/05
Mitgliedsbeiträge an eine eingetragene Genossenschaft (eG) als Entgelte für gem. …
- BFH, 28.11.2002 - V R 18/01
Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern
- FG Münster, 12.01.2017 - 5 K 23/15
Erbringung steuerbarer Leistungen gegen Entgelt gegenüber den Gesellschaftern …
- FG Nürnberg, 14.02.2006 - II 385/03
Umsatzsteuerbefreiung im Falle des Betreibens eine Golfclubs durch einen als …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 1056/16
Umsatzsteuerliche Behandlung von Marktgebühren - Entgeltlicher Leistungsaustausch …
- BFH, 29.10.2008 - XI R 59/07
Leistungsaustausch - Entgeltliche Leistungen eines Vereins gegenüber Mitgliedern
- BFH, 03.04.2008 - V R 74/07
Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines gemeinnützigen Golfvereins nach …
- BFH, 01.08.2002 - V R 21/01
Werbeumsätze eines gemeinnützigen Sportvereins
- EuGH, 23.03.2006 - C-210/04
FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 und 9 - Feste …
- BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen - …
- EuGH, 03.09.2009 - C-37/08
RCI Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerliche Anknüpfung - …
- EuGH, 16.12.2010 - C-270/09
Macdonald Resorts Limited - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …
- FG Düsseldorf, 08.07.2016 - 1 K 1397/13
Aufteilung der Vermietung einer Sportanlage in eine umsatzsteuerfreie …
- FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 4943/05
Greenfee-Einnahmen nach EG-Recht umsatzsteuerfrei
- FG Hessen, 27.04.2017 - 6 K 1986/16
§ 1 Abs.1 Nr.1 UStG
- BFH, 04.09.2003 - V R 38/02
Umsätze von Vereinen aus Pensionspferdehaltung - Beitrittsaufforderung an BMF
- BFH, 04.09.2003 - V R 39/02
- FG Niedersachsen, 28.02.2019 - 5 K 214/18
Leistungsaustausch bei Kündigung des Werkvertrags im Rahmen von …
- FG Düsseldorf, 22.11.2017 - 5 K 3337/14
Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verwaltungs- und Personalkostenbeiträgen bei …
- EuGH, 03.09.2015 - C-463/14
Asparuhovo Lake Investment Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- BFH, 12.10.2016 - XI R 5/14
Zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In- …
- FG Köln, 17.02.2006 - 11 K 827/03
Trikotwerbung eines gemeinnützigen Sportvereins
- BFH, 26.01.2022 - XI R 19/19
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7226/15
Umsatzsteuerliche Qualifizierung von "Mitgliedsbeiträgen" zum verbilligten Bezug …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-16/17
TGE Gas Engineering - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerecht - …
- FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 1967/17
Umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch oder nichtsteuerbarer Zuschuss bei …
- FG Baden-Württemberg, 22.06.2018 - 9 K 1021/15
Kein Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG bei Zuschüssen einer …
- FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 50236/13
Von einer Stadt geleisteter Zuschuss an eine ein Schwimmbad betreibende …
- FG Schleswig-Holstein, 16.05.2017 - 4 K 46/16
Umsatzsteuerbarkeit der Durchführung einer Maßnahme der Arbeitsmarktförderung - …
- FG Düsseldorf, 09.11.2018 - 1 K 3578/15
Steuerpflicht von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von …
- BFH, 18.06.2009 - V R 77/07
Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines …
- EuGH, 12.01.2006 - C-246/04
Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …
- EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
'Le Rayon d''Or' - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
Steuerbarkeit der Abgabe von Hotelschecks mit Preisvergünstigung; Hotelschecks; …
- FG Baden-Württemberg, 20.06.2018 - 9 K 3596/16
Umsatzsteuerliche Behandlung eines Zuschusses im Rahmen einer …
- EuGH, 26.09.2013 - C-283/12
Serebryannay vek - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 …
- BFH, 30.06.2022 - V R 36/20
Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation
- FG München, 09.02.2017 - 14 K 2480/14
Mietkaution, Mietausfallschaden, Außerordentliche Kündigung, Mietverträge, …
- FG Nürnberg, 22.11.2011 - 2 K 1408/08
Vorsteuerabzug bei Berichtigung einer richtigen Rechnung - Leistungsaustausch bei …
- FG Thüringen, 16.08.2016 - 2 K 69/16
Umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch bei entgeltlichem Verzicht auf eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-270/09
Macdonald Resorts - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19
WEG Tevesstraße - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
- FG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 5 K 5347/09
Umsatzsteuerpflicht der Mitgliedsbeträge eines gemeinnützigen Sportvereins …
- FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 5 K 3220/04
Bestehen einer Unternehmereigenschaft eines Vereines bei Wahrnehmung ihrer …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
Centro di Musicologia Walter Stauffer - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-174/14
Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 35/14
Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde bei der Vermietung einer Anlegerbrücke …
- FG Hessen, 19.03.2004 - 6 V 2351/03
Wasserverband; Bodenverband; Mitgliedsbeitrag; Grundbeitrag; Aufnahmegebühr; …
- FG Münster, 16.05.2019 - 5 K 3053/16
Umsatzsteuer - Zur Frage, ob eine Aufteilung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen ist, …
- FG Köln, 21.11.2012 - 4 K 526/11
Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit eines durch eine städtische Behörde an einen …
- FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 224/09
Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ende einer …
- FG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 K 41/22
Freiwillige Beitragszahlungen an wegen Lockdown geschlossenes Fitnessstudio als …
- FG Hessen, 14.09.2016 - 1 K 2146/12
Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen
- FG Hessen, 09.03.2020 - 1 K 1575/18
Steuerbarkeit eines Umsatzes durch Geschäftsveräußerung
- FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 K 1193/10
Abgrenzung von steuerbarem Leistungsaustausch zu nicht steuerbarem Zuschuss - …
- FG Nürnberg, 11.09.2007 - II 335/04
Umfang der abziehbaren Vorsteuerbeträge eines Sportvereins im Hinblick auf seine …
- EuGH, 26.10.2023 - C-249/22
GIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- FG Münster, 05.05.2022 - 5 K 1753/20
Unselbständige Stiftungen können kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsempfänger …
- FG Schleswig-Holstein, 14.02.2022 - 4 V 17/21
Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Umsätze eines pandemiebedingt geschlossenen …
- FG München, 25.06.2009 - 14 K 95/06
Umsatzsteuerpflicht der Zahlungen für verfallene Flugtickets, sog. unflown …
- FG Niedersachsen, 03.04.2008 - 5 K 68/02
Umsatzsteuerliche Behandlung von sog. Bereitstellungsentgelten bei …
- FG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 4 K 32/18
Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst …
- FG München, 27.06.2014 - 2 K 596/12
Zahlung aus Aufhebungsvertrag als Entgelt für steuerpflichtige Leistung
- FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch …
- BFH, 18.06.2009 - V R 76/07
Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines …
- FG Niedersachsen, 05.09.2022 - 11 K 56/22
Hilfsperson; Rechtsanwalt; Schuldnerberater; systematische Gewinnerzielung; …
- FG Köln, 11.06.2010 - 15 K 1571/07
Umsatzsteuer bei einem eingetragenen Verein mit dem Zweck der Datenklassifikation …
- FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 9 K 2008/11
Zahlungen wegen nicht getauschter und nicht zurück gegebener sog. …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-434/05
Horizon College - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Lehrpersonal, das einer …
- BFH, 26.01.2006 - V R 36/03
Vorsteuer: Aufteilung bei gemischter Gebäudenutzung
- FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07
Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw. …
- FG München, 26.11.2009 - 14 K 4217/06
Umsatzsteuerpflicht eines Vereins
- FG Niedersachsen, 10.01.2023 - 11 K 147/22
Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins nach § 4 Nr. 22 Buchst. b …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19
Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG - …
- FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11
Zur beruflichen Qualifikation für eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG - …
- FG München, 25.10.2007 - 14 K 2074/05
Vorsteuerabzug aus den Baukosten für die Errichtung einer Schießstandüberdachung …
- SG Münster, 11.07.2019 - S 14 BA 32/18
Keine Künstlersozialabgabe für das Projekt "Schaltschränke" im Münsteraner …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-295/17
MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia - Vorabentscheidungsersuchen - …
- FG München, 10.04.2014 - 14 K 1495/12
Das Schießen eines Schützenvereins als sportliche Veranstaltung
- FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 4/15
Umsatzsteuerfreie Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen …
- FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 7 K 7218/19
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Rabatten zu Gunsten der öffentlichen Hand …
- BFH, 07.05.2009 - V B 130/08
Vorsteuerabzug aus Betrieb und Errichtung eines Campingplatzes - Steuerpflicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2007 - C-355/06
van der Steen - Art. 4 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der …
- FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 139/00
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- FG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 K 329/09
Der forstwirtschaftliche Zusammenschluss in der Rechtform eines rechtsfähigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-492/08
Kommission / Frankreich - Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-37/08
RCI Europe - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung von Art. 9 …
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/06
Kein Vorsteuerabzug für Fahrzeuge im ideellen Bereich eines Vereins - …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2021 - 6 K 2136/16
Durchschnittsbesteuerung i.S. des § 24 UStG für Entschädigungen aus der …
- FG München, 29.01.2015 - 14 K 1553/12
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von sog."Spartenbeiträgen" eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-544/16
Marcandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- FG Hessen, 28.09.2016 - 6 K 1911/14
§§ 1 Abs.1 Nr.1, 10 Abs.1 S.3 UStG
- FG Münster, 04.08.2008 - 5 K 2044/04
Qualifikation einer Fahrzeugüberlassung an selbstständige Handelsvertreter als …
- FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21
Keine Anwendung des Reemtsma-Direktanspruchs bei fehlendem Leistungsaustausch und …
- FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
Umsatzsteuerliche Behandlung von Geldern, die ein Vermittler für einen …
- FG Hessen, 01.11.2017 - 6 K 1667/16
§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst c UStG
- FG Bremen, 10.08.2016 - 2 K 5/15
Umsatzsteuerfreie Vermietung von Tennisplätzen in einer Halle und auf …
- FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13
Leistungsaustausch bei Zahlungen der Genossen einer Erzeugergenossenschaft in den …
- FG Sachsen, 24.08.2007 - 2 K 1519/05
Von Gebietskörperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegründete GmbH; …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2005 - C-498/03
Kingscrest Associates und Montecello
- FG Brandenburg, 24.01.2003 - 1 K 2175/00
Umsatzsteuerliche Behandlung öffentlicher Zuwendungen für …
- FG Thüringen, 30.09.2021 - 4 K 55/18
Zur Umsatzsteuerpflicht, Körperschaftsteuerpflicht und Gewerbesteuerpflicht einer …
- FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2020 - 3 V 799/19
Aussetzung der Vollziehung: Zur Steuerbarkeit von Aufwendungsersatzansprüchen bei …
- FG Münster, 28.02.2008 - 5 K 2044/04
Überlassung von PKWs durch einen Bezirkshändler an selbständige Handelsvertreter …
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
Erbringung von Werbeleistungen gegen Überlassung von Fahrzeugen durch einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-249/22
GIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- FG Düsseldorf, 18.07.2016 - 5 K 4189/13
Maßgeblicher Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung eines Unternehmens für …
- FG Sachsen, 21.02.2014 - 6 K 982/09
Zahlungen des Staatlichen Amtes für ländliche Neuordnung (SAflNK) an einem im …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2006 - C-277/05
'Société thermale d''Eugénie-Les-Bains' - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich - Im …
- FG Berlin, 05.04.2006 - 2 K 5030/04
Unentgeltliche Gewährung von Beförderungsleistungen und Unterbringungsleistungen …
- FG Münster, 22.11.2022 - 15 K 2025/19
Umsatzsteuerbarkeit von Baukostenzuschüssen von verschiedenen Kommunen zur …
- FG Schleswig-Holstein, 18.02.2022 - 4 V 148/20
Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuerbarkeit von sog. …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2016 - C-592/15
British Film Institute - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 13 …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-415/04
Kinderopvang Enschede
- FG München, 02.02.2011 - 3 K 1504/08
Keine Entgeltsminderung bei Verrechnung einer Werbeprämie
- FG Niedersachsen, 30.11.2010 - 16 K 29/10
Umsatzsteuerbarkeit der Aufsichtsratsvergütungen für ein Aufsichtsratsmitglied …
- FG München, 17.03.2010 - 3 K 1274/07
Tauschähnlicher Umsatz bei der unentgeltlichen Errichtung eines nach dem …
- FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1046/06
Tauschähnlicher Umsatz bei Bauleistungen - Einräumung eines " Kipprechtes " als …
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/05
- FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2023 - 5 K 741/17
Keine Umsatzsteuerbarkeit der Übernahme von Werbekostenbeiträgen durch den im …
- FG Hamburg, 13.12.2022 - 5 K 91/22
Leistungsaustausch durch die Verlagerung von Gefahrenstoffen gegen Entgelt nebst …
- FG Münster, 26.04.2022 - 15 K 17/19
Umsatzsteuerbarkeit von Zahlungen für die Beseitigung von Tierkörpern
- FG Düsseldorf, 06.12.2019 - 1 K 3515/16
Konsortial-GbR als rechtsfähige Außengesellschaft und Leistungsempfängerin
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-174/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kennemer Golf
- EU-Kommission
Kennemer Golf & Country Club gegen Staatssecretaris van Financiën.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-174/00
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2002 - C-174/00
- EuGH, 21.03.2002 - C-174/00
- EuGH, 31.03.2002 - C-174/00
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-3293
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 08.03.1988 - 102/86
Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-174/00
Kennemer legte Kassationsbeschwerde beim Hoge Raad ein, der das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat: 1. a) Ist, wenn festgestellt werden muss, ob eine Einrichtung im Sinne von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m der Sechsten Richtlinie eine Gewinnerzielung anstrebt, ausschließlich auf die Ergebnisse der Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung abzustellen, oder sind die Ergebnisse anderer Dienstleistungen, die die Einrichtung außerdem erbringt, ebenfalls zu berücksichtigen? b) Sind, wenn in Bezug auf das Gewinnstreben ausschließlich auf die von der Einrichtung im Sinne von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m der Sechsten Richtlinie erbrachten Dienstleistungen und nicht auf das gesamteErgebnis der Einrichtung abzustellen ist, ausschließlich die unmittelbar durch diese Dienstleistungen verursachten Kosten zu berücksichtigen oder auch ein Teil der übrigen Kosten der Einrichtung? 2. a) Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang - u. a. im Sinne des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 8. März 1988 in der Rechtssache 102//85 (Apple and Pear Development Council, Slg. 1988, 1443) - in Bezug auf Beiträge eines Vereins, der seinen Mitgliedern kraft seines satzungsmäßigen Zweckes die Gelegenheit verschafft, im Vereinsrahmen Sport zu treiben, und, falls diese Frage verneint wird, ist der Verein dann nur insoweit im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie steuerpflichtig, als er auch Dienstleistungen erbringt, für die er unmittelbare Gegenleistungen erhält? b) Sind, auch wenn zwischen den verschiedenen Dienstleistungen, die der Verein seinen Mitgliedern erbringt, und den von diesen Mitgliedern entrichteten Beiträgen kein unmittelbarer Zusammenhang besteht, zu den für die Feststellung des Gewinnstrebens im Sinne der ersten Frage zu berücksichtigenden Einkünften einer Einrichtung in Form eines Vereins auch die gesamten jährlichen Beiträge der Mitglieder hinzuzurechnen, denen der Verein kraft seiner Satzung Gelegenheit gibt, Sport zu treiben? 3. Rechtfertigt der Umstand, dass eine Einrichtung von ihr systematisch angestrebte Überschüsse für ihre Dienstleistungen verwendet, die darin bestehen, dass sie im Sinne von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m der Sechsten Richtlinie Gelegenheit gibt, eine Sportart zu betreiben, die Schlussfolgerung, dass sie keinen Gewinn im Sinne dieser Bestimmung anstrebt? Oder ist diese Schlussfolgerung nur dann angebracht, wenn zufällige, nicht systematisch angestrebte Betriebsüberschüsse entstehen, die in dem erwähnten Sinne verwendet werden? Ist bei der Beantwortung dieser Fragen auch Artikel 13 Teil A Absatz 2 erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie zu berücksichtigen, und falls ja, in welchem Sinne ist diese Bestimmung dann auszulegen? Ist insbesondere im zweiten Teil dieser Bestimmung zwischen "trotzdem" und "anfallen" das Wort "systematisch" zu lesen oder "jedoch nur zufällig"?.Diese Frage wird vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgeworfen, wie sie u. a. im Urteil Apple and Pear Development Council(3) wiedergegeben wird, in dem der Gerichtshof die Ansicht vertreten hat, dass die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt (also steuerpflichtige Dienstleistungen) das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt voraussetzt.
3: - Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 102/86 (Slg. 1988, 1443).
- EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-174/00
5: - Vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache C-359/97 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 63 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuGH, 07.05.1998 - C-124/96
Kommission / Spanien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-174/00
9: - Zum Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-124/96 (Slg. 1998, I-2501, Fußnote 5, I-2507).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-319/12
MDDP - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie …
17 - Vgl. diese systematische Unterscheidung bereits in den Schlussanträgen des Generalanwalts Jacobs vom 13. Dezember 2001, Kennemer Golf (C-174/00, Slg. 2002, I-3293, Nr. 38), und des Generalanwalts Léger vom 15. September 2005, Ygeia (C-394/04, Slg. 2005, I-10373, Nr. 31), im Hinblick auf Art. 13 Teil A Abs. 2 der Sechsten Richtlinie.